Gewerbliche Garantie

Auszüge aus dem Verbrauchergesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
Gemäß Artikel L 211-15 des Verbrauchergesetzbuches erscheinen die allgemeinen Verkaufsbedingungen unten in den Artikeln L. 211-4, L.211-5; L.211-12 des Verbrauchergesetzbuches sowie der erste Absatz der Artikel 1641 und 1648 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
„Der Verkäufer ist zur vertragsgemäßen Lieferung der Ware verpflichtet und haftet für alle zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Vertragswidrigkeiten. Er haftet auch für Vertragswidrigkeiten, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder dem Einbau ergeben, wenn die letzteres wurde ihm durch den Vertrag in Rechnung gestellt oder unter seiner Verantwortung durchgeführt". (Art. L 211-4)

  • Um vertragsgemäß zu sein, muss die Ware:
  • 1) Für die üblicherweise von einem ähnlichen Gut erwartete Verwendung geeignet sein und ggf.:
  • der Beschreibung des Verkäufers entsprechen und die Eigenschaften besitzen, die dieser dem Käufer in Form eines Musters oder Modells präsentiert hat;
  • die Eigenschaften darstellen, die ein Käufer aufgrund der öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters, insbesondere in der Werbung oder Kennzeichnung, berechtigterweise erwarten kann;
  • 2) Oder die von den Parteien einvernehmlich festgelegten Eigenschaften aufweisen oder für einen vom Käufer gewünschten besonderen, dem Verkäufer zur Kenntnis gebrachten und von diesem akzeptierten Verwendungszweck geeignet sein.“ (Art L 211-5)
  • „Die Klage wegen Vertragswidrigkeit verjährt zwei Jahre nach Ablieferung der Ware“. (Art. L 211-12)
  • „Der Verkäufer ist an die Gewährleistung für versteckte Mängel des verkauften Gegenstandes gebunden, die ihn für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet machen oder diesen so sehr einschränken, dass der Käufer ihn nicht erworben hat oder „einen geringeren“ gegeben hätte Preis, wenn er sie gekannt hätte". (Art. 1641 Bürgerliches Gesetzbuch)
  • „Die Klage wegen versteckter Mängel muss vom Käufer innerhalb von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels erhoben werden“. (Art 1648 erster Absatz Bürgerliches Gesetzbuch)
Computer und Freiheit

Nominativ-Informationen
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Rechtliche Modalitäten
Höhere Gewalt

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder nach einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt oder als solche erklärt werden, behalten die anderen Bestimmungen ihre volle Kraft und Wirkung.

Teilinvalidität

Youngtimerklassiker hat die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht zu vertreten, wenn diese Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, insbesondere bei einer vollständigen oder teilweisen Störung oder einem Streik, insbesondere von die Postdienste und Transportmittel und / oder Kommunikation, Überschwemmung, Feuer.
Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die die Kriterien der Rechtsprechung der 2. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs erfüllen.
Bei Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt, Youngtimerclassicwird Sie innerhalb von fünf Werktagen nach Eintritt dieses Ereignisses benachrichtigen.
Über einen Zeitraum von einem Monat Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt hinaus, youngtimerclassickann die Bestellung nicht einhalten und ist dafür verantwortlich, Ihnen gegebenenfalls die Kosten zu erstatten.

Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen undunterliegen den französischen Vorschriften. Im Streitfall wird vor jedem Rechtsstreit eine gütliche Lösung angestrebt.